§ 1 Geltungsbereich / Allgemeines
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die zwischen Ihnen
(„Sie“ oder der „Kunde“) und uns, what when why GmbH & Co. KG, Königsallee 43, 71638 Ludwigsburg,
Deutschland, ausschließlich geltenden Bedingungen für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Diese AGB
sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen
schließen. Diese AGB gelten nur, wenn Sie Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unverbindlich, soweit
wir ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch wenn wir deren Geltung nicht ausdrücklich
widersprechen oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung gültigen bzw.
jedenfalls in der Ihnen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber uns abzugeben
sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung),
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den
Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere
schriftliche Bestätigung maßgebend.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht
unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot / Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation unserer Leistungen auf unserer Webseite www.whatwhenwhy.de, in unseren Katalogen oder
unseren sonstigen Werbeträgern, Angeboten oder Kostenvoranschlägen stellt kein bindendes Angebot
unsererseits dar. Sie geben mit Ihrer Bestellung an uns ein bindendes Angebot ab.
(2) Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst mit der Abgabe einer gesonderten Annahmeerklärung durch
uns zustande.
(3) Wir behalten uns das Eigentum und/oder sämtliche (urheberrechtlichen) Nutzungsrechte an allen von uns
abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Abbildungen,
Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf
diese Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich
machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, nutzen lassen oder vervielfältigen.
§ 3 Projektleitung
(1) Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, liegen die Projektleitung und -verantwortung bei uns.
(2) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
(3) Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis
zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
(4) Übernehmen wir die Projektleitung ist unser Ansprechpartner Leiter des Projektes und demgemäß für alle
während des Projektes auftretenden Fragen sowie für das Einfordern und die Entgegennahme aller vom Kunden
geschuldeten Informationen und sonstigen Mitwirkungshandlungen zuständig.
(5) Die Ansprechpartner verständigen sich, in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei
der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
(6) Vereinbarte Änderungen der Leistungen werden vom Projektleiter dokumentiert und vom Kunden schriftlich
oder in Textform bestätigt. Die Änderungen sollen schriftlich oder in Textform in einem Änderungsprotokoll,
das Vertragsbestandteil wird, festgehalten werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden / Beistellungen
(1) Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung durch uns erforderlichen Handlungen unverzüglich vorzunehmen,
insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu
stellen. Der Kunde ist verpflichtet uns über jede wesentliche Änderung seiner Planung der Veranstaltung oder
etwaige Hindernisse zu informieren.
(2) Erkennt der Kunde, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder von uns, fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, teilt uns der Kunde dies und die ihm
erkennbaren Folgen unverzüglich mit.
(3) Spätestens nach Vertragsschluss hat der Kunde uns alle zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Inhalte
an nur ihm zur Verfügung stehender Unterlagen in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
(a) Texte in den Formaten .doc oder .rtf
(b) Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): in den Formaten .jpg, .ai, .psd, .tiff, eps, wobei Logos
als Vektorgrafiken geliefert werden müssen.
(c) Videos: in den Formaten .mp4. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der
Kunde verantwortlich, sofern wir nicht im Auftrag ausdrücklich den Erwerb im Namen des Kunden übernommen
haben.
(4) Sofern uns der Kunde Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Logos, Zeichnungen, Daten, Vorlagen, Dokumente
etc. („Beistellungen“) zur Verwendung bei der Durchführung unserer Leistungen überlässt, versichert er, dass
diese Beistellungen frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter, geltendes Recht oder Bestimmungen dieser
AGB verletzen.
(5) Sofern der Kunde sich zur Mitwirkung bei Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen verpflichtet hat, müssen die
jeweiligen Personen zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort sein. Andernfalls dadurch oder zusätzlich
entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
(6) Sofern wir Leistungen für den Kunden im eigenen Namen erwerben und diese aufgrund eines Umstands in der
Sphäre des Kunden liegenden Grunds später nicht in Anspruch genommen werden können, ist uns der Kunde zum
Ersatz der daraus entstehenden Kosten verpflichtet.
(7) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde für die Einhaltung der Pflichten
gegenüber den Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), insbesondere etwaiger
Meldepflichten, der Einholung entsprechender Einwilligungen sowie der Abführung von Gebühren im Hinblick auf
seine Beistellungen selbst verantwortlich.
(8) Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Kunden verbleiben beim Kunden oder seinen
Lizenzgebern. Der Kunde räumt uns hiermit (oder verschafft uns über die jeweiligen Inhaber der geistigen
Eigentumsrechte) ein nicht-übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies
Nutzungsrecht an den Beistellungen des Kunden für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung unserer
Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.
(9) Soweit der Kunde Flächen und Räumlichkeiten für die Durchführung zur Verfügung stellt, ist er dafür
verantwortlich, dass diese für den beabsichtigten Zweck geeignet und behördlich, insbesondere bau- und
feuerpolizeilich, zugelassen sind. Der Kunde ist auf eigene Kosten zur unverzüglichen Einholung etwaig
erforderlicher behördlicher Genehmigungen verpflichtet. Der Kunde hat uns unverzüglich über behördliche
Auflagen und Bedingungen informieren. Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von ihm zur Verfügung
gestellten Flächen und Räumlichkeiten trägt der Kunde. Der Kunde stellt uns von jeglicher Haftung frei, die
sich aus dem Fehlen einer behördlichen Genehmigung, aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder
aus der Ungeeignetheit der Flächen und/oder Räumlichkeiten ergibt.
(10) Der Kunde wird die Flächen und Räumlichkeiten an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen unseren
Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich machen. Der Abbau beginnt unmittelbar nach Veranstaltungsende. Alle
Veranstaltungs- und Raumkosten, insbesondere Miete, Betriebskosten, Aufsichtspersonal, Saaltechnik,
Reinigung, Feuerwehr, medizinische Notfallversorgung etc. werden direkt vom Kunden bezahlt.
Künstlergarderoben müssen in ausreichendem Umfang gestellt werden.
(11) Der Kunde ist verpflichtet, alle üblichen und erforderlichen Versicherungen mit angemessener
Deckungshöhe für die Veranstaltung abzuschließen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, und
den Abschluss auf unser Verlangen nachzuweisen.
(12) Bei Online- und Hybrid-Events ist der Kunde für die Einholung hierfür erforderlicher Rechte und die
Beachtung des Datenschutzes verantwortlich.
(13) Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen stellen vertragliche Verpflichtungen und nicht nur
Obliegenheiten dar. Einen etwaigen Mehraufwand durch nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erbrachte
Mitwirkungspflichten können wir zu den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zu unseren aktuellen
Stundensätzen gesondert in Rechnung stellen.
§ 5 Freistellung
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in
rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt uns hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem
Zusammenhang frei einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 6 Leistung / Kündigung / Lieferzeit / Leistungshindernisse
(1) Leistungstermine bestimmen sich nach dem Auftrag. Die Nichteinhaltung eines Termins ist für uns
unschädlich, wenn und soweit die Verzögerung auf der Verletzung von Pflichten oder Obliegenheiten durch den
Kunden beruhen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Im Falle erheblicher Pflichtverletzungen einer Partei kann die jeweils andere Partei den Vertrag
jederzeit kündigen, insbesondere wenn wir die weitere Erfüllung ablehnen, der Kunde seinen
Mitwirkungspflichten gemäß § 4 dieses Vertrags nachhaltig nicht nachkommt oder der Kunde eine vereinbarte
und fällige Abschlagszahlung nicht leistet. Die Beendigung des Vertrages setzt eine
vorherige Mahnung bzw. Abmahnung und Nachfristsetzung voraus, es sei denn die weitere Vertragserfüllung ist
unmöglich oder von der anderen Vertragspartei ernsthaft und endgültig abgelehnt worden.
(3) Der Kunde kann den Vertrag darüber hinaus auch ohne wichtigen Grund jederzeit kündigen. Hiervon bleibt
unser Vergütungsanspruch jedoch unberührt, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger
Verwendung des bisherigen Arbeitsergebnisses oder der für den Kunden vorgesehenen Kapazitäten oder dem
böswilligen Unterlassen der Erzielung solcher Einnahmen.
(4) Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt
der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder einen sonst mit dem Transport
beauftragten Dritten, bei digitalen Leistungen zum Abruf auf den Zeitpunkt der Bereitstellung durch uns.
(5) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine
termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens
von der Einhaltung einer vereinbarten Leistungsfrist. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt
in diesem Sinne anzusehen: von uns nicht zu vertretende(s)
Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie, Arbeitskampf. Dies gilt ferner
insbesondere auch für Beschaffungs-, Fabrikations- und sonstige Lieferstörungen unserer Zulieferanten im
Rahmen eines Deckungsgeschäfts, die wir nicht zu vertreten haben, und weiter bei unverschuldetem
Energiemangel, Maschinenausfall, Materialschäden oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden
Hinderungsgründen.
(7) Unberührt bleibt das Recht des Kunden, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag
zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Maßgabe der Ziffer 12 geltend zu machen.
Ebenfalls unberührt bleiben unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere jene bei Ausschluss der
Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung).
§ 7 Transport
(1) Die Transportgefahr und Kosten aller im Rahmen der Leistungserbringung zu versendender Gegenstände trägt
der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Ohne besondere Anweisung, liegt die Art und Weise des Versands und der Verpackung in unserem billigen
Ermessen.
(3) Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Kunden sind wir berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet. Etwaige Transportschäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das
Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
(4) Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin
frei Haus bzw. an den von uns angegebenen Ort geliefert werden. Die Rücklieferung dieser Gegenstände erfolgt
unfrei ab Einsatzort und auf Gefahr des Kunden.
§ 8 Änderungen im Leistungsumfang
(1) Wünscht der Kunde an vertraglich vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss Änderungen, richtet sich
das weitere Verfahren nach den nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Wir prüfen kostenpflichtig, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich
Vergütung und vereinbarten Terminen haben wird. Erkennen wir, dass vereinbarte Leistungen aufgrund der
Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dies dem Kunden mit und weisen ihn
darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst
unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führen
wir die Prüfung des Änderungswunsches durch.
(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches werden wir dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die
getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des
Änderungswunsches einschließlich der entstehenden Kosten oder informiert den Kunden, warum der
Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem
Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung schriftlich oder in
Textform festhalten. Andernfalls bleibt es bei der getroffenen Vereinbarung.
(5) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung,
der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist (soweit erforderlich) verschoben.
(6) Der Kunde hat den durch den Änderungswunsch entstehenden Mehraufwand zu tragen. Hierzu zählen
insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige
Stillstandzeiten. Der Aufwand wird nach unserer üblichen Vergütung berechnet, sofern ein Stundensatz nicht
vereinbart ist.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den im Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen
sich in EURO ab unserem Sitz, ggf. zuzüglich Verpackung, gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen
Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben, sofern wir diese für Sie übernehmen. Beim Engagement
von Künstlern über uns trägt der Kunde zudem die zusätzlich anfallende Künstlersozialabgabe, auch wenn diese
im Einzelfall nicht gesondert ausgewiesen sein sollte.
(2) Der Gesamtbetrag ist – falls nicht ausdrücklich anders vereinbart – zahlbar ohne Abzüge:
Ein Ausgleich der tatsächlichen angefallenen Mehr- oder Minderkosten erfolgt mit der Endabrechnung.
(3) Reisekosten, Übernachtungen und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas erfolgen
in der Economy-Class, Interkontinental-Flüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse.
Fahrten werden mit dem PKW mit 0,50 €/km, mit dem Kleintransporter mit 0,70 €/km und mit einem LKW ab 7,5 t
mit 1,40 €/km berechnet.
(4) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der
Zahlung ist der Eingang bei uns.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs haben Sie Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Ferner können wir eine Pauschale in Höhe von 40 Euro berechnen.
Wir behalten uns die Geltendmachung höherer Zinsen und/oder eines weiteren Schadens vor. Die Pauschale nach
Satz 2 wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der
Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen
Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder erkennbar wird, welche geeignet ist die Erfüllung der
Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber uns zu gefährden. Erfolgt nach Setzung einer angemessenen Frist weder
Zahlung Zug-um-Zug oder Sicherheitsleistung, so können wir nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag
zurücktreten und für zukünftige Leistungen Vorkasse verlangen.
§ 10 Abnahme
(1) Der Kunde ist in Bezug auf Entwürfe, Konzepte und Planungsleistungen nach Zugang derselben zur
(Teil-)Abnahme verpflichtet. Besteht die Leistung in der Durchführung von Veranstaltungen, erfolgt die
Abnahme nach der Generalprobe bzw. eines Probelaufs.
(2) Im Übrigen findet die Regelung des § 640 BGB Anwendung.
§ 11 Gewährleistung
(1) Wir leisten bei Mängeln unserer Leistung zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlassen wir nach
unserer Wahl dem Kunden eine neue, mangelfreie Leistung oder beseitigen den Mangel. Als Mangelbeseitigung
gilt auch, wenn wir dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
(2) Wir haften nicht für Mängel, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind, es sei denn der Kunde weist nach,
dass der Mangel hierauf nicht beruht.
(3) Bei Rechtsmängeln leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschaffen wir nach unserer
Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Leistungen oder an
ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Leistungen.
(4) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse
wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde uns unverzüglich und umfassend in Schrift- oder Textform. Er ermächtigt
uns hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt,
stimmt er sich mit uns ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit
unserer Zustimmung vor.
(5) Aus sonstigen Pflichtverletzungen durch uns kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber
uns mindestens in Textform gerügt und uns eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit
nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.
(6) Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im
Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
(7) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem unsere über die Beschaffenheit der Leistung getroffene
Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu
beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(8) Sofern ein beidseitiges Handelsgeschäft vorliegt, setzen Ihre Mängelansprüche voraus, dass sie Ihren
gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen sind. Zeigt sich bei der
Untersuchung der Leistung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu
machen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser
Untersuchungs- und Rügepflicht haben Sie offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wobei
auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumen Sie jeweils die
ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel
ausgeschlossen.
(9) Ist eine Leistung mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder Neuherstellung des Werkes leisten.
(10) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie den fälligen
Kaufpreis bezahlt haben. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Preises zurückzubehalten.
(11) Sie haben uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben Sie
uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(12) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch Ihr
Mangelbeseitigungsverlangen als schulhaft unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten
von Ihnen ersetzt verlangen.
(13) Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von §
12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 12 Haftung
Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in den Absätzen 1 bis 6.
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der Bestimmungen dieses Paragrafen nichts anderes ergibt,
haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig
vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben sowie bei einer Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Schadenersatzhaftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für alle Leistungen, die digitale Komponenten enthalten (App, Stream, Online-Interaktion, etc.),
übernehmen wir nur die Haftung für das korrekte Ausgangssignal bzw. die Funktion der Anwendung. Der korrekte
Empfang liegt in der Verantwortung des Kunden.
(6) Das Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Sicherheit der Beauftragten
und unserer Ausrüstung trägt der Kunde. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden gleich welcher Art, die
durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des
Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten
etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.
§ 13 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und/oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung.
Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz bzw. Arglist, grober Fahrlässigkeit, bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 12 ausschließlich die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
§ 14 Nutzungsrechte an Leistungen / Referenzen
(1) Wir räumen dem Kunden an unseren finalen Leistungen ein einfaches, räumlich auf das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland und zeitlich auf ein Jahr begrenztes Nutzungsrecht ein. Ohne unsere Zustimmung
dürfen unsere Leistungen insbesondere nicht bearbeitet und an Dritte weitergegeben werden.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt auf die vollständige Bezahlung
der vereinbarten Vergütung. Bis dahin dulden wir eine Nutzung durch den Kunden widerruflich. Kommt der Kunde
in Zahlungsverzug, endet unsere Duldung der Nutzung, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung durch uns
bedarf.
(3) Unsere Entwürfe und Endergebnisse dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder verändert noch ganz
oder in Teilen nachgeahmt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Rohmaterial an
Daten oder Druckvorlagen an den Kunden herauszugeben. Selbst wenn wir Rohmaterial herausgeben, verbleiben
die Nutzungsrechte daran bei uns. Die Weitergabe des Rohmaterials an Dritte, sowie jede Änderung bzw.
Weiterbearbeitung des Rohmaterials bedarf unserer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4) Unsere dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten oder zur Kenntnis gelangten Adressen und
Ansprechpartner (insbesondere Kontaktpersonen, E-Mail-Adressen, Anschriften,
Telefonnummern) dürfen vom Kunden ausschließlich mit unserer ausdrücklichen Zustimmung, während der Zeit der
Zusammenarbeit und nur soweit für diese erforderlich, genutzt werden. Sie dürfen Dritten weder zugänglich
gemacht noch auf sonstige Weise zur Kenntnis gebracht werden.
(5) Wir haben das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und im Internet als Urheber genannt zu werden.
(6) Wir dürfen den Kunden auf unserer Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und eine
Pressemitteilung über den Auftrag mit dem Kunden herausgeben. Eine Pressemitteilung werden wir vor der
Veröffentlichung mit dem Kunden abstimmen. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung zu
nutzen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Wir sind berechtigt, bei der Erbringung unserer Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen.
(2) Erfüllungsort ist unser Sitz in Ludwigsburg.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der
Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unser Sitz in Ludwigsburg. Wir sind auch zur Klageerhebung am
Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
(4) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom
11. April 1980 (CISG) gilt nicht.